ABGESAGT: 08.04.2020: Informationsveranstaltung „Wie schütze ich mein Vermögen vor späteren Pflegeheimkosten?“

### NEWS ### Wegen der Corona-Virus-Epidemie müssen wir die Veranstaltung leider verschieben. Ein neuer Termin wird später bekanntgegeben.  ### NEWS ###

 

Wir laden Sie ein zu unserer Informationsveranstaltung „Wie schütze ich mein Vermögen vor späteren Pflegeheimkosten“ am Mittwoch, den 8. April 2020, 19:00 Uhr, im Steinhof, Raum Biegerhof.

In einer immer älter werdenden Gesellschaft muss sich jeder irgendwann mit der Frage einer eventuellen späteren Pflegebedürftigkeit auseinandersetzen. Dies sowohl im Hinblick auf sich selbst als auch auf die Eltern. Momentan gibt es in Deutschland 2,5 Mill. Pflegebedürftige, wobei ein Drittel vollstationär in einem Pflegeheim untergebracht ist. Aufgrund der Fortschritte in der Medizin, gerade im Bereich der Intensivmedizin, werden die Zahlen hier in Zukunft weiter steigen. In den seltensten Fällen reicht die staatliche Pflegeversicherung im Falle einer Heimunterbringung aus, um die anfallenden Kosten von ca. 4.500,00 Euro monatlich zu decken. Daher muss der Betroffene auch sein Einkommen, also seine Rente und darüber hinaus sein Vermögen einsetzen, um die Pflege zu bezahlen. So kann bei längerem Aufenthalt im Pflegeheim schnell das im Laufe des Lebens erwirtschaftete Vermögen aufgebraucht werden. Lediglich ein Schonbetrag von 5.000,00 € darf verbleiben. Selbstzahler werden nicht etwa wie Privatpatienten behandelt, sondern bekommen die gleiche Pflege wie jeder andere auch. Retten Sie daher Ihre Immobilie auf legale, gesetzeskonforme Weise vor dem Zugriff der Sozialträger.

Die Referentin unseres Informationsveranstaltung, Frau Gelbke, von der auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei „Gelbke Rechtsanwälte“ ist darauf spezialisiert Vermögen zu schützen. Die Verträge werden dabei so gestaltet, dass sie sofort „wasserdicht“ sind und der Grundbesitz nicht innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden kann.

Zur Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung melden Sie sich bitte bis spätestens 04. April 2020 per Nachricht auf dem Bürgervereins-Anrufbeantworter (Telefonnr.: (0203) 928 798 86) an. Bitte hinterlassen Sie folgende Angaben auf dem Anrufbeantworter:

  • Ihren Namen,
  • den Namen der Veranstaltung (hier: „Information Pflegeheimkosten“) und
  • die Anzahl der Personen, die Sie anmelden möchten.

Offizielle Einladung: